Nazis raus aus EU!


In Deutschland wächst die Gefahr für die Demokratie durch rassistische, nationalistische und islamistische Strömungen, die die Grundwerte von Gleichheit, Freiheit und Toleranz bedrohen. Um diesen extremistischen Einflüssen entgegenzuwirken, sind klare Maßnahmen notwendig, wie etwa der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft und die Ausweisung in Länder außerhalb der EU für Personen, die demokratische Prinzipien missachten. Diese Schritte sind notwendig, um die Sicherheit der Gesellschaft zu gewährleisten und zu zeigen, dass Bedrohungen gegen die Demokratie nicht toleriert werden. Der Schutz der Bürger vor Extremisten ist ein Grundpfeiler der demokratischen Ordnung.

Gesetz zur Bekämpfung extremistischer Straftaten und zum Schutz der demokratischen Ordnung


§ 1 Zweck des Gesetzes

(1) Dieses Gesetz dient dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der öffentlichen Sicherheit vor rassistischen, nationalistischen und islamistischen Straftaten.

(2) Ziel ist es, die Verbreitung extremistischer Ideologien zu verhindern und gegen Personen vorzugehen, die durch ihre Taten die demokratische Gesellschaft gefährden.

§ 2 Definition extremistischer Straftaten**

(1) Extremistische Straftaten im Sinne dieses Gesetzes sind Straftaten, die aus rassistischen, nationalistischen oder islamistischen Motiven begangen werden und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind.

(2) Zu den Straftaten zählen insbesondere:

- Volksverhetzung (§ 130 StGB)
- Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB)
- Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)
- Gewalttaten, die aus rassistischen, nationalistischen oder islamistischen Motiven begangen werden (§§ 211, 212, 223, 224 StGB)
- Bildung und Unterstützung extremistischer Vereinigungen (§§ 129, 129a StGB)

§ 3 Maßnahmen bei erstmaliger Straftat

(1) Bei erstmaliger Begehung einer extremistischen Straftat sind folgende Maßnahmen möglich:

- Verhängung einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, je nach Schwere der Tat.
- Teilnahme an einem Präventionsprogramm gegen Extremismus, das von anerkannten Organisationen durchgeführt wird.

(2) Zudem kann bei ausländischen Staatsangehörigen eine Verwarnung ausgesprochen und eine Aufenthaltsbeschränkung auferlegt werden.

§ 4 Maßnahmen bei wiederholten Straftaten

(1) Bei wiederholter Begehung extremistischer Straftaten oder besonders schweren Fällen sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

- Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren.
- Bei Vorliegen von Wiederholungsgefahr kann Untersuchungshaft angeordnet werden.

(2) Bei ausländischen Staatsangehörigen kann zusätzlich die Aufenthaltsgenehmigung widerrufen und eine Abschiebung in Betracht gezogen werden (§ 53 AufenthG).

§ 5 Entzug der Staatsbürgerschaft

(1) Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und wiederholt oder in schwerwiegender Weise extremistische Straftaten begehen, können nach § 28 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) die Staatsbürgerschaft verlieren, selbst wenn dies zur Staatenlosigkeit führt.

(2) Der Entzug der Staatsbürgerschaft ist als ultima ratio zu verstehen und darf nur in Fällen schwerer Bedrohung der demokratischen Grundordnung erfolgen.

§ 6 Ausweisung und Einreiseverbot

(1) Ausländische Staatsangehörige, die extremistische Straftaten begehen, können ausgewiesen werden (§ 53 AufenthG). Auch bei deutscher Staatsbürgerschaft und in Fällen, in denen Staatenlosigkeit entsteht, kann eine Ausweisung aus der EU erfolgen, sofern eine schwerwiegende Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht.

(2) Bei Ausweisung ist ein Einreise- und Aufenthaltsverbot von mindestens zehn Jahren zu verhängen.

§ 7 Sicherstellung und Überwachung

(1) Die Sicherheitsbehörden sind berechtigt, Maßnahmen zur Überwachung und Sicherstellung zu ergreifen, um extremistisches Gedankengut zu verhindern und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

(2) Dazu zählen:

- Überwachung von Kommunikation nach §§ 100a, 100b StPO.
- Beschlagnahmung von Propagandamaterial (§ 94 StPO).

§ 8 Prävention und Aufklärung

(1) Bund und Länder sind verpflichtet, Präventionsprogramme zur Aufklärung über die Gefahren von Extremismus zu fördern und auszubauen.

(2) Diese Programme sollen insbesondere in Schulen, Jugendeinrichtungen und durch öffentliche Kampagnen durchgeführt werden.

§ 9 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am [Datum] in Kraft.

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In dieser Fassung erlaubt der Gesetzestext den Entzug der Staatsbürgerschaft und die Ausweisung auch dann, wenn dies zur Staatenlosigkeit führt, unter der Voraussetzung, dass eine schwerwiegende Bedrohung für die demokratische Ordnung und die öffentliche Sicherheit besteht. Dies soll klar signalisieren, dass Extremismus nicht toleriert wird und dass drastische Maßnahmen notwendig sind, um die demokratische Ordnung zu schützen.



**Unterstützender Text zur Einführung neuer Gesetze gegen extremistische Straftaten**

In den letzten Jahren hat Deutschland eine alarmierende Zunahme extremistischer Taten und Einstellungen erlebt, die sowohl die innere Sicherheit als auch die demokratischen Grundwerte unseres Landes ernsthaft bedrohen. Statistiken belegen, dass die Zahl der politisch motivierten Straftaten in Deutschland steigt: Laut dem Bundeskriminalamt wurden im Jahr 2023 insgesamt 58.916 politisch motivierte Straftaten verzeichnet, eine Zunahme um 7% im Vergleich zum Vorjahr. Besonders besorgniserregend ist dabei die Zunahme von Hasskriminalität, die rassistische und nationalistische Motive verfolgt.

**1. Dringende Notwendigkeit des Schutzes der Demokratie**

Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung steht vor einer ernsthaften Bedrohung durch extremistische Gruppierungen. Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz stieg die Zahl der gewaltbereiten Rechtsextremisten auf über 13.000 im Jahr 2023. Gleichzeitig wächst auch die Bedrohung durch islamistische Extremisten, deren Anhängerzahl auf rund 28.290 geschätzt wird. Diese Zahlen zeigen klar, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um eine systematische Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Um dieser Bedrohung wirksam entgegenzutreten, müssen wir sicherstellen, dass der Staat angemessen reagieren kann. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sind daher kein Ausdruck von Härte, sondern eine notwendige Maßnahme zum Schutz unserer demokratischen Werte.

**2. Prävention und Abschreckung durch klare gesetzliche Regelungen**

Klare gesetzliche Regelungen sind unerlässlich, um abschreckend auf potenzielle Täter zu wirken. Wenn Extremisten wissen, dass ihre Handlungen nicht nur gesellschaftlich geächtet, sondern auch rechtlich konsequent verfolgt werden, kann dies präventiv wirken. Der Entzug der Staatsbürgerschaft und die Möglichkeit der Ausweisung auch im Falle von Staatenlosigkeit dienen als deutliches Signal, dass extremistische Handlungen ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Studien zeigen, dass strengere Strafen und klare gesetzliche Maßnahmen die Hemmschwelle für Straftaten erhöhen können. Durch diese neuen Gesetze senden wir eine klare Botschaft: Wer die Grundrechte anderer mit Füßen tritt, verliert das Recht, Teil unserer Gemeinschaft zu sein.

**3. Schutz der Bürger und Sicherung des gesellschaftlichen Friedens**

Die Sicherheit der Bürger ist die oberste Pflicht des Staates. Extremistische Taten gefährden nicht nur einzelne Individuen, sondern das gesamte gesellschaftliche Gefüge. Die Daten sprechen eine deutliche Sprache: Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 21.964 Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund und 1.030 islamistische Straftaten registriert. Dies sind nicht nur Zahlen, sondern reale Bedrohungen, die Menschenleben gefährden. Es ist unsere Verantwortung, Menschen vor solchen Gefahren zu schützen. Durch den Entzug der Staatsbürgerschaft und die Ausweisung extremistisch motivierter Straftäter setzen wir nicht nur ein Zeichen, sondern handeln aktiv zum Schutz unserer Gesellschaft.

**4. Vertrauen in den Rechtsstaat und die Durchsetzungskraft des Staates**

Die Durchsetzungskraft des Staates wird oft daran gemessen, wie entschlossen er gegen Bedrohungen vorgeht. Das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat hängt davon ab, dass sie sich sicher fühlen können. Wenn extremistische Handlungen ungestraft bleiben oder nur milde geahndet werden, schwindet dieses Vertrauen. Ein starker Staat muss zeigen, dass er bereit ist, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um seine Bürger zu schützen. Die vorgeschlagenen Gesetze sind ein klares Bekenntnis zu einem handlungsfähigen und entschlossenen Staat, der den Schutz seiner Bürger ernst nimmt.

**5. Bekämpfung der Wurzeln des Extremismus**

Neben repressiven Maßnahmen ist auch die Prävention von großer Bedeutung. Es ist entscheidend, dass wir bereits in Schulen und Jugendprogrammen ansetzen, um extremistischen Ideologien den Nährboden zu entziehen. Indem wir umfassende Präventionsprogramme fördern und ausbauen, schaffen wir ein Umfeld, in dem Toleranz und demokratische Werte gestärkt werden. Die vorgeschlagenen Gesetze sollen daher auch die Verpflichtung enthalten, in Aufklärung und Prävention zu investieren, um langfristig eine stabile und friedliche Gesellschaft zu gewährleisten.

**Fazit**

Die Einführung der vorgeschlagenen Gesetze ist unerlässlich, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland zu schützen. Die Fakten und Zahlen belegen die Dringlichkeit der Maßnahmen. Sie dienen dem Schutz der Bürger, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und der Sicherung des Vertrauens in den Rechtsstaat. Es liegt in unserer Verantwortung, entschlossen gegen extremistische Bedrohungen vorzugehen und dafür zu sorgen, dass Deutschland auch in Zukunft ein Land bleibt, das auf den Werten von Freiheit, Gleichheit und Sicherheit basiert. Die Umsetzung dieser Gesetze ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.


Hier sind die Quellen, die den Text unterstützen:

1. **Bundeskriminalamt (BKA)**: Kriminalstatistische Auswertung zu politisch motivierter Kriminalität. Verzeichnete politisch motivierte Straftaten im Jahr 2023.

2. **Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)**: Jahresbericht über die Bedrohung durch extremistische Gruppierungen in Deutschland.
   - Quelle: [Bundesamt für Verfassungsschutz - Jahresbericht 2023]














3. **Statista**: Statistiken über die Anzahl der gewaltbereiten Extremisten in Deutschland.
   - Quelle: [Statista - Anzahl der gewaltbereiten Extremisten in Deutschland 2023](https://www.statista.com/statistics/961439/membership-figures-of-far-right-political-parties-in-germany/)



















4. **Studien zu Prävention und Abschreckung durch gesetzliche Maßnahmen**: Forschungsergebnisse, die zeigen, dass klare gesetzliche Regelungen und strengere Strafen die Hemmschwelle für Straftaten erhöhen können.
   - Quelle: [Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN)](https://www.kfn.de)

5. **Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ)**: Veröffentlichungen und Studien zu den rechtlichen Aspekten des Schutzes der Demokratie und der Bekämpfung von Extremismus.
   - Quelle: [IRZ - Rechtsstaatlichkeit und Extremismusbekämpfung](https://www.irz.de/index.php/de/

Diese Quellen bieten eine solide Basis, um die Argumente im Text zu untermauern und die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Gesetze zu verdeutlichen.

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