Gesetz zur Bekämpfung🥋🥋 von rechter Propaganda und Gewalt gegen Minderheiten👨❤️👨🏳️🌈
Gesetz zur Bekämpfung von rechter Propaganda und Gewalt gegen Minderheiten
Präambel:
Dieses Gesetz zielt darauf ab, extremistische Propaganda, die zu Gewalt gegen Minderheiten aufruft, effektiv zu bekämpfen und die Sicherheit und Freiheit aller Menschen in Deutschland zu gewährleisten. Es verfolgt das Ziel, Rechtsradikalismus einzudämmen und die demokratischen Werte sowie die Rechte und Sicherheit von Minderheiten zu schützen.
Kapitel I: Strafen für extremistische Propaganda
§1 Strafen für extremistische Propaganda
(1) Personen, die extremistische Propaganda verbreiten, die zu Gewalt gegen Minderheiten aufruft, werden strafrechtlich verfolgt.
(2) Die Strafen richten sich nach der Schwere der Tat und werden entsprechend gestaffelt.
§2 Erste Straftat
(1) Bei einer ersten Straftat im Zusammenhang mit extremistischer Propaganda, die zu Gewalt gegen Minderheiten aufruft, wird eine Freiheitsstrafe von einem halben Jahr verhängt.
§3 Zweite Straftat
(1) Bei einer zweiten Straftat im Zusammenhang mit extremistischer Propaganda, die zu Gewalt gegen Minderheiten aufruft, wird eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt.
(2) Zusätzlich ist der Täter verpflichtet, eine Geldstrafe von 20.000 € an einen Förderverein zu zahlen, der Menschen mit Behinderungen unterstützt.
Kapitel II: Strafen für Gewalt gegen Minderheiten
§4 Gewalttaten gegen Minderheiten
(1) Gewalttaten gegen Minderheiten, sei es online oder offline, werden mit einer harten Strafe geahndet.
(2) Die Strafen richten sich nach der Schwere der Tat und werden entsprechend gestaffelt.
§5 Heftige Gewalttat
(1) Bei einer heftigen Gewalttat gegen Minderheiten wird dem Täter ein halbes Jahr lang der deutsche Pass entzogen und er wird außerhalb von Deutschland ausgesetzt.
§6 Schwere Gewalttat
(1) Bei einer schweren Gewalttat gegen Minderheiten wird dem Täter eine einjährige Ausreise in ein Nicht-EU-Land auferlegt.
(2) Nach Ablauf des Jahres muss der Täter begründen, warum er wieder nach Deutschland zurückkehren möchte.
§7 Extrem schreckliche Gewalttaten oder Angriffe
(1) Bei extrem schrecklichen Gewalttaten oder Angriffen gegen Minderheiten wird dem Täter lebenslang der deutsche Pass entzogen.
(2) Der Täter hat ein Jahr Zeit, um Hab und Gut in Deutschland zu verkaufen und sich auf die Ausreise vorzubereiten.
(3) Während dieses Jahres werden die Telefon-Daten des
Täters überwacht und eine Fußfessel angebracht.
Kapitel III: Schlussbestimmungen
§8 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
§9 Aufhebung von Vorschriften
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes werden alle entgegenstehenden Bestimmungen aufgehoben.
Begründung für die Bedeutung des Gesetzes für die Demokratie
Die Meinungsfreiheit ist ein grundlegendes Recht in einer Demokratie, das die freie Äußerung von Meinungen und Ideen schützt. Es ist ein Eckpfeiler der demokratischen Gesellschaft und ermöglicht einen offenen Austausch von unterschiedlichen Ansichten. Allerdings kann die Meinungsfreiheit auch missbraucht werden, um extremistische Propaganda zu verbreiten und zu Gewalt gegen Minderheiten aufzurufen.
In jüngster Zeit haben wir beobachtet, wie extremistische Gruppierungen die Meinungsfreiheit als Deckmantel nutzen, um ihre gefährlichen Ideologien zu verbreiten und die Grundwerte der Demokratie zu untergraben. Indem sie ihre Gewaltaufrufe als bloße Meinungen tarnen, versuchen sie, sich rechtlichen Konsequenzen zu entziehen und ihre schädlichen Aktivitäten fortzusetzen.
Ein Beispiel hierfür könnte sein, dass eine rechte Propagandagruppe im Internet Gewalt gegen Homosexuelle öffentlich befürwortet und dabei die Meinungsfreiheit als Rechtfertigung anführt. Diese Äußerungen können zur Anstiftung von Hass, Diskriminierung und physischer Gewalt gegen Homosexuelle führen. In einer funktionierenden Demokratie ist es jedoch unerlässlich, dass die Rechte und Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger, einschließlich Minderheiten, geschützt werden.
Das vorgeschlagene Gesetz zur Bekämpfung von rechter Propaganda und Gewalt gegen Minderheiten spielt eine wichtige Rolle bei der Bewahrung der demokratischen Werte und dem Schutz der Gesellschaft vor extremistischen Bedrohungen. Es unterstreicht die Tatsache, dass die Meinungsfreiheit nicht absolut ist und dass extremistische Propaganda und Gewalttaten gegen Minderheiten nicht toleriert werden können.
Indem extremistische Propaganda, die zu Gewalt aufruft, sowohl online als auch offline aktiv bestraft wird, sendet das Gesetz ein deutliches Signal, dass die Demokratie und der Schutz der Grundrechte über der Verbreitung extremistischer Ideologien stehen. Es betont die Verantwortung, die jeder Einzelne hat, um sicherzustellen, dass die eigenen Meinungsäußerungen im Einklang mit den demokratischen Werten und dem Schutz der Menschenrechte stehen.
Die Strafen, die im Gesetz vorgesehen sind, dienen dazu, eine abschreckende Wirkung zu erzielen und sicherzustellen, dass diejenigen, die extremistische Propaganda verbreiten oder Gewalt gegen Minderheiten ausüben, angemessen bestraft werden. Die gestaffelten Strafen berücksichtigen die Schwere der Taten und sollen eine gerechte Balance zwischen Abschreckung und der Berücksichtigung individueller Umstände finden.
Die Demokratie lebt von der Offenheit, dem Dialog und dem Respekt für die Vielfalt. Indem extremistische Propaganda und Gewalt gegen Minderheiten aktiv bekämpft werden, schützen wir die Grundprinzipien der Demokratie und tragen dazu bei, eine gerechte und inklusive Gesellschaft aufrechtzuerhalten, in der die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger respektiert und geschützt werden.
Als allgemeine Vorlage für ein Gesetz zur Bekämpfung extremistischer Propaganda und Gewalt gegen Minderheiten könnte folgendes dienen:
Gesetz zur Bekämpfung extremistischer Propaganda und Gewalt gegen Minderheiten
Präambel:
Dieses Gesetz hat das Ziel, extremistische Propaganda und Gewalttaten gegen Minderheiten effektiv zu bekämpfen und die Sicherheit, Freiheit und Würde aller Menschen in Deutschland zu gewährleisten. Es berücksichtigt die Prinzipien des Rechtsstaats, der Verhältnismäßigkeit und der Meinungsfreiheit.
Kapitel I: Strafen für extremistische Propaganda
§1 Verbot extremistischer Propaganda
(1) Es ist untersagt, extremistische Propaganda zu verbreiten, die zu Gewalt gegen Minderheiten aufruft.
(2) Unter extremistischer Propaganda ist die Verbreitung von Ideen, Meinungen, Schriften, Bildern, Tönen oder anderen Darstellungsformen zu verstehen, die darauf abzielen, Hass, Diskriminierung oder Gewalt gegen Minderheiten zu fördern.
§2 Strafen für extremistische Propaganda
(1) Personen, die extremistische Propaganda verbreiten, werden gemäß § 130 des Strafgesetzbuches strafrechtlich verfolgt.
(2) Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, je nach Schwere der Tat und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Strafrahmen im Strafgesetzbuch.
Kapitel II: Strafen für Gewalttaten gegen Minderheiten
§3 Verbot von Gewalttaten gegen Minderheiten
(1) Es ist untersagt, Gewalttaten gegen Minderheiten, sei es online oder offline, zu begehen.
(2) Unter Gewalttaten sind physische Übergriffe, Bedrohungen oder andere Handlungen zu verstehen, die darauf abzielen, Minderheiten zu schädigen oder zu diskriminieren.
§4 Strafen für Gewalttaten gegen Minderheiten
(1) Personen, die Gewalttaten gegen Minderheiten begehen, werden gemäß den geltenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches strafrechtlich verfolgt.
(2) Die Strafen richten sich nach der Schwere der Tat und werden entsprechend den vorgesehenen Strafrahmen im Strafgesetzbuch bemessen.
Kapitel III: Schutz und Unterstützung von Minderheiten
§5 Unterstützung von Opfern extremistischer Propaganda und Gewalttaten
(1) Der Staat gewährleistet den Schutz und die Unterstützung von Opfern extremistischer Propaganda und Gewalttaten, insbesondere von Minderheiten, gemäß
den bestehenden Rechtsvorschriften und entsprechenden Unterstützungsprogrammen.
Kapitel IV: Schlussbestimmungen
§6 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gemäß den gesetzlich vorgesehenen Bestimmungen in Kraft.
§7 Aufhebung von Vorschriften
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes werden entgegenstehende Bestimmungen aufgehoben.
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