Zwei Staatsangehörigkeiten? Gesetzentwurf dagegen?
Gesetz zur Beschränkung des Wahlrechts bei doppelter Staatsangehörigkeit
Präambel:
Das vorliegende Gesetz zielt darauf ab, das Wahlrecht bei doppelter Staatsangehörigkeit zu regeln, um die Klarheit und Kohärenz der Wahlprozesse zu gewährleisten. Es wird darauf abgezielt, dass Personen mit zwei Staatsangehörigkeiten nur in dem Land wählen dürfen, in dem sie aktuell ihren Wohnsitz haben, um potenzielle Unstimmigkeiten und Interessenkonflikte zu minimieren.
Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
§1 Zweck und Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt das Wahlrecht von Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit und beschränkt dieses auf das Land, in dem sie ihren aktuellen Wohnsitz haben.
(2) Der Geltungsbereich dieses Gesetzes erstreckt sich auf Personen, die sowohl die deutsche Staatsangehörigkeit als auch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.
§2 Definitionen
(1) Im Sinne dieses Gesetzes gelten folgende Definitionen:
a) Doppelte Staatsangehörigkeit bezieht sich auf die Situation, in der eine Person gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit und eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt.
b) Aktueller Wohnsitz bezieht sich auf den Ort, an dem eine Person dauerhaft und legal wohnt und den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen hat.
Kapitel II: Wahlrecht
§3 Beschränkung des Wahlrechts
(1) Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit dürfen nur in dem Land wählen, in dem sie ihren aktuellen Wohnsitz haben.
(2) Das Wahlrecht für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit in dem Land, in dem sie keinen aktuellen Wohnsitz haben, wird durch dieses Gesetz aufgehoben.
§4 Verfahren
(1) Bei Wahlen in dem Land, in dem eine Person mit doppelter Staatsangehörigkeit ihren aktuellen Wohnsitz hat, ist der Nachweis des aktuellen Wohnsitzes erforderlich, um das Wahlrecht ausüben zu können.
(2) Die zuständigen Wahlbehörden prüfen den Wohnsitzstatus von Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit gemäß den geltenden Vorschriften.
Kapitel III: Übergangsbestimmungen
§5 Bestehende Wahlrechte
(1) Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits das Wahlrecht in beiden Ländern ausgeübt haben, behalten dieses Recht bis zum nächsten Wahltermin in dem Land, in dem sie nicht ihren aktuellen Wohnsitz haben.
(2) Ab dem nächsten Wahltermin nach Inkrafttreten dieses Gesetzes dürfen Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit nur noch in dem Land wählen, in dem sie ihren aktuellen Wohnsitz haben.
§6 Informationskampagne
(1) Die Regierung ist dazu verpflichtet, eine umfassende Informationskampagne über die Änderungen des Wahlrechts bei doppelter Staatsangehörigkeit durchzuführen.
(2) Die Informationskampagne soll die betroffenen Personen über die neuen
Regelungen informieren und ihnen Anleitungen und Hilfestellung bieten, um sicherzustellen, dass sie ihr Wahlrecht entsprechend ausüben können.
Kapitel IV: Schlussbestimmungen
§7 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
§8 Aufhebung von Vorschriften
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes werden alle entgegenstehenden Bestimmungen aufgehoben.
Das vorgeschlagene Gesetz zur Beschränkung des Wahlrechts bei doppelter Staatsangehörigkeit soll sicherstellen, dass Personen mit zwei Staatsangehörigkeiten nur in dem Land wählen dürfen, in dem sie aktuell ihren Wohnsitz haben. Es zielt darauf ab, potenzielle Unstimmigkeiten und Interessenkonflikte zu minimieren und die Klarheit und Kohärenz der Wahlprozesse zu gewährleisten.
Die genannten Bestimmungen umfassen die grundlegenden Regelungen für den Geltungsbereich, das Wahlrecht und die Verfahrensweisen. Es wird klargestellt, dass Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit ihr Wahlrecht auf das Land beschränken müssen, in dem sie ihren aktuellen Wohnsitz haben. Um dies zu gewährleisten, wird der Nachweis des aktuellen Wohnsitzes bei Wahlen erforderlich sein. Bestehende Wahlrechte von Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit bleiben bis zum nächsten Wahltermin in dem Land, in dem sie nicht ihren aktuellen Wohnsitz haben, bestehen.
Zudem wird die Regierung verpflichtet, eine umfassende Informationskampagne durchzuführen, um die betroffenen Personen über die Änderungen des Wahlrechts zu informieren und ihnen Unterstützung bei der Ausübung ihres Wahlrechts zu bieten.
Abschließend wird festgehalten, dass das vorgeschlagene Gesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft tritt und entgegenstehende Bestimmungen aufgehoben werden.
Falls du noch weitere spezifische Anpassungen oder Ergänzungen an dem Gesetz wünschst, stehe ich gerne zur Verfügung, um diese vorzunehmen.
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