Kind zu Tode gefahren💀💀💀

SEHEN UND GESEHEN WERDEN!
Tagfahrlicht: Warum du ohne es unsichtbar bist – und unsere Kinder in Lebensgefahr bringst!

Hast du das gewusst? Mit Tagfahrlicht sieht man ein Auto schon aus bis zu 200 Metern Entfernung – OHNE aber erst ab 50 Metern! Bei Regen, Nebel oder einem leichten Schauer verschwindet es nahezu komplett. Das ist Wahnsinn! Gerade in Situationen, wo schnelles Reagieren alles entscheidet, ist die Sichtbarkeit deines Autos nicht nur lebenswichtig, sondern oft der Unterschied zwischen Leben und Tod.

Und was passiert, wenn ein Auto ohne Licht durch den Regen brettert? 

Es wird zum Geisterfahrer! Schon bei einem leichten Schauer oder Nieselregen ist es aus größerer Distanz schlicht unsichtbar. Während du noch hoffst, dass dich andere sehen, kracht es schon. Denn: Wer dich nicht sieht, kann nicht reagieren!

DAS SIND DIE HÄRTESTEN FAKTEN:
Mit Tagfahrlicht: Sichtbarkeit bei Regen bis zu 200 Meter!

Ohne Licht: Maximal 50 Meter Sichtweite – bei Regen kaum mehr erkennbar! Das ist eine Katastrophe auf unseren Straßen!


Unsichtbare Gefahr für unsere Kinder!

Und jetzt stell dir vor, du fährst um eine Kurve – und da steht plötzlich ein Kind! Die Augen eines Kindes können Entfernungen und Geschwindigkeiten nicht so gut abschätzen wie die eines Erwachsenen. Aber was hilft da? LICHT! Ein Lichtstrahl ist blitzschnell um die Ecke, lange bevor dein Auto sichtbar wird. Für Kinder ist ein Auto ohne Licht also der reinste Albtraum.
Autos ohne Tagfahrlicht rasen blindlings durch den Verkehr, unsichtbar für die schwächsten Teilnehmer: unsere Kinder! Während du also noch denkst, du siehst genug, sind andere längst in Gefahr – und das nur, weil du zu faul bist, dein Licht einzuschalten.

Sei dir bewusst: Tagfahrlicht ist keine Spielerei, sondern lebensrettend. Deine Sichtbarkeit rettet Leben – und macht den Unterschied, ob du rechtzeitig gesehen wirst, bevor es zu spät ist.

Also, liebe Autofahrer: LICHT AN!

Oder willst du unsichtbar durch die Straßen rasen und die Sicherheit unserer Kinder aufs Spiel setzen?




Gesetzentwurf zur Einführung einer Tagfahrlichtpflicht für Autofahrer


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Artikel 1: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)

§ 1 Einführung der Tagfahrlichtpflicht

1. Einführung der Verpflichtung
Fahrzeugführer von Kraftfahrzeugen sind verpflichtet, während der Fahrt bei Tageslicht Tagfahrleuchten oder, falls nicht vorhanden, das Abblendlicht einzuschalten. Dies gilt für alle öffentlichen Straßen und für sämtliche Witterungsverhältnisse.


2. Zweck der Regelung
Die Einführung der Tagfahrlichtpflicht soll die Verkehrssicherheit erhöhen, indem die Sichtbarkeit von Fahrzeugen bei Tageslicht verbessert wird. Dies soll insbesondere zur Vermeidung von Unfällen beitragen, die auf mangelnde Sichtbarkeit zurückzuführen sind.



§ 2 Technische Voraussetzungen

1. Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten
Fahrzeuge, die serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgestattet sind, müssen diese gemäß den Vorgaben des § 1 verwenden.


2. Fahrzeuge ohne Tagfahrleuchten
Bei Kraftfahrzeugen, die nicht mit speziellen Tagfahrleuchten ausgerüstet sind, muss während der Fahrt bei Tageslicht das Abblendlicht eingeschaltet werden.



§ 3 Ausnahmen

1. Ausnahmen für Sonderfahrzeuge
Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes (Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr), die mit anderen optischen Warneinrichtungen ausgestattet sind, sind von der Tagfahrlichtpflicht ausgenommen, sofern die verwendeten Warneinrichtungen die Sichtbarkeit des Fahrzeugs ausreichend gewährleisten.


2. Ausnahmen bei eingeschränkten Sichtverhältnissen
Bei stark eingeschränkter Sicht (z. B. Nebel, Starkregen oder Schneefall) ist unabhängig von der Tagfahrlichtpflicht gemäß den bestehenden Regelungen des Straßenverkehrsrechts das Abblendlicht einzuschalten.



Artikel 2: Bußgeldkatalog

§ 1 Anpassung des Bußgeldkatalogs

1. Bußgeld bei Verstoß gegen die Tagfahrlichtpflicht
Fahrzeugführer, die gegen die Pflicht zum Einschalten des Tagfahrlichts gemäß § 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro belegt werden.


2. Erhöhte Strafe bei wiederholtem Verstoß
Bei wiederholten Verstößen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten kann das Bußgeld auf bis zu 60 Euro erhöht werden.



Artikel 3: Inkrafttreten

Dieser Gesetzentwurf tritt 6 Monate nach seiner Verkündung in Kraft, um Fahrzeughaltern eine angemessene Übergangsfrist zur Anpassung an die neue Regelung zu gewähren.


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Begründung

Die Einführung einer Tagfahrlichtpflicht dient dem Ziel, die Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen zu erhöhen. Durch die bessere Sichtbarkeit von Fahrzeugen im Straßenverkehr soll insbesondere die Zahl der Unfälle bei schlechten Lichtverhältnissen und bei Dämmerung reduziert werden. Diese Regelung folgt den Empfehlungen der Europäischen Union und den bewährten Erfahrungen in anderen Mitgliedstaaten, die bereits eine solche Pflicht eingeführt haben.

Die vorgeschlagene Bußgeldhöhe soll sicherstellen, dass der Verstoß als geringfügige Ordnungswidrigkeit geahndet wird, zugleich aber eine hinreichende abschreckende Wirkung entfaltet.


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Fazit:

Dieser Gesetzentwurf regelt die verpflichtende Nutzung von Tagfahrlicht für Autofahrer, mit klaren Vorgaben, Ausnahmen und Sanktionen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.


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