🌊 Grüne Wasserunabhängigkeit für Norddeutschland

🌊 Grüne Wasserunabhängigkeit für Norddeutschland

Politisches Konzept zur Meerwasserentsalzung mit erneuerbaren Energien an Nord- und Ostsee


Angesichts zunehmender Dürreperioden, steigender Temperaturen und wachsender Wasserknappheit durch den Klimawandel bedarf es neuer, resilienter Lösungen für die Wasserversorgung – auch in Norddeutschland. Gleichzeitig entstehen durch die Energiewende und den Ausbau von Wind- und Solarkraft ideale Voraussetzungen, Meerwasser klimaneutral aufzubereiten. Dieses Konzept schlägt daher den Aufbau von fünf großtechnischen Meerwasserentsalzungsanlagen entlang der Nord- und Ostseeküste vor – vollständig versorgt mit regenerativem Strom.


💧 Ziel: Aufbau einer zukunftsfähigen, unabhängigen Wasserversorgung für Norddeutschland durch den Einsatz von fünf Großanlagen zur Meerwasserentsalzung, betrieben mit Wind- und Solarstrom, gepuffert durch Batteriespeicher.



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📍 Standorte und technische Eckdaten


Die Anlagen sollen an strategisch geeigneten Küstenstandorten errichtet werden: Wilhelmshaven, Cuxhaven, Kiel, Rostock und Greifswald bieten optimale Bedingungen hinsichtlich Meerwasserzugang, Energieinfrastruktur und Netzanschluss.


🔧 Kapazität pro Anlage: ca. 200.000 m³ Trinkwasser pro Tag


🏗️ Gesamtkapazität: 1 Mio. m³/Tag – ausreichend für die Versorgung von ca. 10 Mio. Menschen


⚡ Energieversorgung: 100 % erneuerbar durch Offshore-Wind, Solarparks und Batteriespeicher


📦 Speicherkapazität: mehrere 100 MWh je Standort, um Tag-Nacht- und Wetter-Schwankungen auszugleichen


💶 Kosten (gesamt): ca. 3–5 Mrd. EUR über die gesamte Bauphase (2026–2030)


🛠️ Betriebskosten pro m³ Wasser: geschätzt bei 0,60–1,20 EUR (durch Eigenstrom gedeckelt)




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📆 Umsetzung in drei Phasen


1. 🔍 Phase 1 – Vorbereitung (2025–2026):


Durchführung von Machbarkeits- und Umweltverträglichkeitsprüfungen


Anpassung von Wasserrecht und Küstenschutzverordnungen


Einrichtung eines Förderrahmens (z. B. „Klimawasser Nord“-Programm)




2. 🏗️ Phase 2 – Bau & Infrastruktur (2026–2030):


Bau der fünf Entsalzungsanlagen mit modularer Erweiterungsoption


Direktanschluss an neue und bestehende Windparks sowie PV-Freiflächen


Aufbau großskaliger Batteriespeicher zur Netzstabilisierung




3. 🔁 Phase 3 – Betrieb & Integration (ab 2030):


Integration in das regionale und überregionale Wassernetz


Verbindung mit Wassertransportleitungen Richtung Binnenland


Aufbau eines öffentlich-privaten Betreiberkonsortiums






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⚖️ Rechtliche und politische Rahmenbedingungen


Für die Umsetzung sind klare politische Weichenstellungen erforderlich:


📜 Energiegesetzgebung: Entsalzungsanlagen als kritische Infrastruktur mit Vorrangzugang zu erneuerbarem Strom (§ EEG)


💼 Bundesförderung: Aufnahme in Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie Aufbau eines eigenen Fördertitels „Meerwasserentsalzung Nord“


🤝 Länderkooperation: Gemeinsame Koordination der Bundesländer SH, NI, MV, HB und HH zur Standortentwicklung, Wasserverteilung und Bürgerbeteiligung


🧾 Planungserleichterungen: Einführung beschleunigter Planungsverfahren analog zu Windkraftanlagen




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🌱 Ökologische und gesellschaftliche Aspekte


🌿 Umweltschutz: Salzrückführung (Sole) erfolgt ökologisch verträglich, mit kontrollierter Verdünnung und ständiger Überwachung der Meeresökologie


🐟 Meeresökologie: Entnahme mit Fischschutzgittern, Schutz der marinen Biodiversität


👷 Arbeitsplätze: ca. 1.500–2.000 neue qualifizierte Arbeitsplätze in Bau, Betrieb und Wartung


🚰 Krisenvorsorge: Absicherung der Wasserversorgung für Haushalte, Industrie und Landwirtschaft bei anhaltender Trockenheit




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📣 Kommunikation & gesellschaftliche Akzeptanz


Ein zukunftsweisendes Infrastrukturprojekt muss transparent, partizipativ und offen kommuniziert werden. Dazu zählen:


💬 Aufbau einer Informationskampagne „Blau ist das neue Grün“, um Entsalzung als moderne Wasserlösung zu etablieren


🗣️ Regionale Bürgerdialoge und Umweltforen in den Standortkommunen


📊 Regelmäßige Transparenzberichte zu Wasserqualität, Energieverbrauch und Umweltauswirkungen


🌍 Fazit: Deutschland als Vorreiter


Mit dem Bau von fünf Großanlagen zur grünen Meerwasserentsalzung setzt Deutschland ein internationales Signal: Eine klimaneutrale Wasserversorgung ist technologisch möglich, wirtschaftlich realisierbar und politisch notwendig. Norddeutschland wird damit zu einem Modell für Europas Wasserzukunft – resilient, nachhaltig und souverän.





Gesetzentwurf


zur Förderung und Umsetzung von Großanlagen zur klimaneutralen Meerwasserentsalzung an der Nord- und Ostsee (Meerwasserentsalzungsgesetz – MWEntG)



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Inhaltsverzeichnis


1. Ziel und Zweck



2. Definitionen



3. Planungs- und Genehmigungsverfahren



4. Finanzierung und Förderung



5. Technische Anforderungen



6. Umwelt- und Gewässerschutz



7. Zuständigkeiten



8. Inkrafttreten





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§ 1 – Ziel und Zweck


(1) Dieses Gesetz schafft die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Planung, Errichtung, den Betrieb und die Integration von großtechnischen, erneuerbar betriebenen Meerwasserentsalzungsanlagen (MWEA) an der deutschen Nord- und Ostseeküste.


(2) Ziel ist die Sicherstellung einer langfristig klimaneutralen, resilienten Wasserversorgung für Bevölkerung, Landwirtschaft und Industrie angesichts klimawandelbedingter Dürreperioden.



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§ 2 – Definitionen


Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet:


MWEA: Technische Anlagen zur Entsalzung von Meerwasser durch Umkehrosmose mit einer Mindestkapazität von 150.000 m³/Tag.


Erneuerbare Energieversorgung: Strom aus Wind-, Solar- und Speichersystemen nach § 3 EEG.


Sole: Das bei der Entsalzung anfallende konzentrierte Salzabwasser.


Beteiligte Länder: Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg.




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§ 3 – Planung und Genehmigung


(1) Der Bau von bis zu fünf MWEA mit einem Gesamtvolumen von bis zu 1 Mio. m³/Tag wird als Infrastrukturprojekt von überregionaler Bedeutung eingestuft.


(2) Die Genehmigung erfolgt in einem einheitlichen, beschleunigten Verfahren gemäß UVPG, WHG und BImSchG, ergänzt durch:


verkürzte Fristen für Einwendungen (4 Wochen)


digitale Beteiligungsverfahren


zentrale Koordinierung über die Bundesnetzagentur



(3) Standorte dürfen ausschließlich in ausgewiesenen Industrie- oder Hafengebieten im 10-km-Küstenstreifen entstehen.



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§ 4 – Finanzierung und Förderung


(1) Der Bund stellt über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) in den Jahren 2026–2031 ein Investitionsbudget von 4 Mrd. EUR bereit.


(2) Förderfähige Maßnahmen sind:


Bau und Inbetriebnahme der Anlagen


Netzanbindung an Windparks oder PV-Anlagen


Batteriespeicher (min. 200 MWh/Anlage)


Umweltmonitoring und Soleaufbereitung


Aufbereitungseinheiten für Trinkwasserstandard nach § 11 TrinkwV



(3) Die Betreiber erhalten einen Investitionszuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.



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§ 5 – Technische Anforderungen


(1) Es gelten folgende Mindeststandards:


Umkehrosmose-Technologie mit Energieverbrauch ≤ 3,5 kWh/m³


Solekonzentration max. 70 PSU bei Rückführung ins Meer


Filtersysteme zur Mikroplastik- und Schadstoffentfernung


Eigenverbrauchsdeckungsgrad ≥ 85 % aus Erneuerbaren



(2) Erforderliche Maschinentechnik umfasst:


Hochdruckpumpen (bis 80 bar) mit Frequenzregelung


mehrstufige Vorfiltration (Sandfilter, Aktivkohle, Mikrofilter)


energieeffiziente Rückgewinnungssysteme (z. B. Drucktauscher)


modulare Batteriecontainer (z. B. 2 MWh pro Einheit)



(3) Baumaterialien müssen folgende Kriterien erfüllen:


Korrosionsbeständigkeit (z. B. Duplex-Edelstahl 1.4462)


Beständigkeit gegen Salzwasser und UV-Strahlung


Nutzung von Recyclingbeton für Gebäudestrukturen (≥ 30 %)




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§ 6 – Umwelt- und Gewässerschutz


(1) Die Rückführung der Sole erfolgt unter Auflagen:


Ausleitung mind. 1 km offshore, mit diffuser Verteilung


Echtzeitüberwachung von Temperatur, Salzgehalt, pH-Wert


jährliche ökologisch-biologische Gutachten



(2) Die Wasserentnahme ist auf 0,1 % des mittleren Tagesvolumens der jeweiligen See begrenzt.


(3) Entnahmesysteme müssen mit Schutzvorrichtungen gegen Fisch- und Planktonansaugung ausgestattet sein.



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§ 7 – Zuständigkeiten


(1) Die Umsetzung liegt bei einem neu zu schaffenden „Bundeskoordinierungszentrum Meerwasserentsalzung“ unter dem BMUV.


(2) Die technische Kontrolle erfolgt durch das Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit dem DVGW.


(3) Die Länder übernehmen die lokale Projektbegleitung, Baurechtsanwendung sowie Wasserverteilung in Kooperation mit den Wasserverbänden.



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§ 8 – Inkrafttreten


Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.



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Begründung


Die Wasserknappheit in Deutschland nimmt infolge des Klimawandels stetig zu. Während in Südeuropa Entsalzungsanlagen längst Teil der kritischen Infrastruktur sind, fehlen in Deutschland bislang Rahmenbedingungen für die großtechnische Nutzung. Durch den gleichzeitigen Ausbau von Wind- und Solarenergie, insbesondere im Norden, bestehen ideale Voraussetzungen für einen klimaneutralen Betrieb. Dieser Gesetzentwurf schafft erstmals die juristische, technische und finanzielle Grundlage für den Aufbau einer resilienten Wasserinfrastruktur, insbesondere in Norddeutschland.






Folgen 


§ 11 – Ökologische Nutzung des entsalzten Wassers in Land- und Forstwirtschaft


(1) Die Nutzung des entsalzten Wassers zur Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen oder forstwirtschaftlicher Flächen ist ausschließlich im Rahmen eines standort- und klimagerechten Wasserregimes zulässig. Ziel ist die Förderung der Resilienz gegenüber klimatisch bedingtem Wasserstress.


(2) Eine dauerhafte, durchgängige oder nicht bedarfsorientierte Bewässerung ist unzulässig. Die Wasserabgabe darf nur erfolgen:


1. bei nachgewiesener Bodenfeuchte unterhalb der agronomisch relevanten Schwelle (z. B. < 20 Vol.-%)



2. zur Etablierung junger Pflanzen in den ersten drei Vegetationsperioden



3. bei anhaltenden Dürrephasen gemäß DWD-Klassifikation




(3) Die Betreiber und Nutzer haben ein Bewässerungskonzept vorzulegen, das mindestens enthält:


1. ein digitales Bodenfeuchtemonitoring oder andere objektive Messverfahren



2. die geplante Wassermenge pro Hektar und Jahr



3. Maßnahmen zur Förderung tiefwurzelnder, trockenheitsresistenter Pflanzensysteme



4. eine Beschreibung der eingesetzten Bewässerungstechnologien mit Nachweis ihrer Wassereffizienz




(4) Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) entwickelt hierzu Leitlinien zur „klimaanpassenden Bewässerung mit entsalztem Wasser“, die regelmäßig fortgeschrieben werden.


(5) Eine Missachtung der Vorschriften nach Absatz 2 oder 3 kann zum vollständigen oder teilweisen Entzug der Fördermittel gemäß § 4 führen.



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📌 Kommentar:


Dieser Paragraph macht deine Idee gesetzlich verbindlich:


Er verhindert die „Verwöhnung“ der Pflanzen


Er setzt ökologische Standards


Er macht Förderung an Resilienzmaßnahmen gekoppelt


Und er lässt Raum für Technologie und Digitalisierung


§ 12 – Auffang, Zwischenspeicherung und Verteilung des entsalzten Wassers


(1) Das durch die Meerwasserentsalzungsanlagen gewonnene Wasser ist vor der land- oder forstwirtschaftlichen Verwendung in geeigneten Speicheranlagen zwischenzulagern. Ziel ist eine bedarfsgerechte, flexible und ökologisch verträgliche Nutzung.


(2) Zulässige Speicherformen im Sinne dieses Gesetzes sind insbesondere:


1. Oberirdische Speicherbecken mit Abdichtung gegen Versickerung und Verdunstungsschutz,



2. Unterirdische Zisternen oder Speicherkammern aus Beton, Kunststoff oder Stahl,



3. Reaktivierte Rückhaltebecken, Speicherteiche oder Löschwasserteiche,



4. Versickerungsbecken oder Infiltrationssysteme zur Grundwasseranreicherung (Managed Aquifer Recharge), sofern geologisch geeignet und genehmigt.




(3) Die Auswahl des Speichertyps hat unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu erfolgen:


Minimierung von Verdunstungsverlusten,


Effizienz und Wirtschaftlichkeit im Betrieb,


Energieverbrauch für Pumpvorgänge,


Umweltverträglichkeit und Flächenbedarf.



(4) Die Wasserverteilung aus den Speichern darf ausschließlich mit ressourcenschonenden, emissionsarmen Techniken erfolgen, darunter:


Tröpfchenbewässerungssysteme,


mobile Verteilfahrzeuge mit sparsamer Technik,


digitale Steuer- und Sensornetzwerke zur bedarfsorientierten Abgabe.



(5) Betreiber haben im Rahmen der Anlagenzulassung eine Speicher- und Verteilplanung vorzulegen, die auch Notfall- und Dürreszenarien berücksichtigt.



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🧾 Einbettung in den bestehenden Entwurf


Damit ist der Gesetzentwurf nun um einen vollständigen Abschnitt zur Speicherinfrastruktur ergänzt – ein essenzieller Baustein für die Umsetzbarkeit deines Projekts.



1. Entsalzungsanlagen weiter im Inland bauen — Vorteile


Weniger Naturschutzkonflikte direkt an der Küste:

Küstennahe Naturschutzgebiete (Wattenmeer, Dünen, Moore) werden geschont, wenn die Anlage z. B. einige Kilometer landeinwärts errichtet wird.


Bessere Flächenverfügbarkeit:

Im Binnenland gibt es meist mehr Industrie- oder Gewerbeflächen ohne strengen Schutzstatus.


Anbindung an bestehende Infrastruktur (Strom, Straßen, Bahn) oft besser:

Besonders bei größeren Anlagen wichtig für Wartung, Materialtransport und Energieversorgung.




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2. Nachteile und Herausforderungen


Wassertransport vom Meer zum Inland ist energieintensiv:

Meerwasser ist sehr schwer (1 m³ = 1 Tonne). Um große Mengen mehrere Kilometer weit zu pumpen, braucht man viel Strom und stabile Rohrleitungen.


Rohrleitungen müssen trotzdem gebaut werden:

Unterirdische Leitungen sparen zwar Landschaftsbild und reduzieren oberirdische Eingriffe, aber der Bau (Tiefbau, Graben, Verlegung) verursacht temporäre Beeinträchtigungen für Boden, Vegetation und eventuell sensible Lebensräume.


Naturschutzproblematik verlagert sich:

Das Trassen-Management muss genau geprüft werden: Gibt es auf dem Weg Feuchtgebiete, Moore, FFH-Gebiete? Unterirdische Leitungen sind nicht automatisch „konfliktfrei“.


Soleentsorgung:

Die salzhaltigen Rückstände müssen am Standort der Entsalzungsanlage entsorgt oder behandelt werden – wenn die Anlage weit im Inland steht, muss die Sole ggf. wieder zurück zur Küste oder anders entsorgt werden.




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3. Fazit


Unterirdische Rohrleitungen + Verlagerung der Anlagen ins Hinterland sind eine sinnvolle Strategie, um Küstenschutzgebiete zu schonen und den direkten Konflikt mit Naturschutz zu minimieren.


Gleichzeitig erhöht sich der Energie- und Infrastrukturaufwand, was Kosten und Komplexität steigen lässt.


Genaues Standort- und Trassen-Monitoring ist unverzichtbar, um neue Schutzkonflikte zu vermeiden.






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