98% sind harmlos, trotzdem werden sie mit den Topf geschmissen ❗
Gefährliches Spiel: Wie die CDU mit psychischen Erkrankungen Wahlkampf betreibt
Die CDU unter Generalsekretär Carsten Linnemann scheint eine neue politische Agenda gefunden zu haben: Die Sicherheitspolitik soll offenbar auf dem Rücken von Menschen mit psychischen Erkrankungen ausgetragen werden. Ein Register, das vermeintlich „gefährliche“ Personen erfassen soll, wird in den Raum gestellt – ohne klare Definition, ohne durchdachte Mechanismen, aber mit maximalem Stigmatisierungspotenzial. Der Vorstoß, inspiriert von einem britischen Modell, birgt massive Risiken für Privatsphäre und Demokratie.
Denn wie soll ermittelt werden, wer als gefährlich gilt? Geht es um diagnostizierte Persönlichkeitsstörungen wie Borderline? Um Menschen mit Depressionen oder Schizophrenie? Die CDU lässt diese Fragen bewusst unbeantwortet und rückt damit ganze Bevölkerungsgruppen in den Verdacht, eine potenzielle Bedrohung für die Gesellschaft zu sein. So entsteht der Eindruck, als stünde jeder Mensch mit einer psychischen Erkrankung automatisch unter Generalverdacht. Dass die meisten Betroffenen weit entfernt davon sind, gefährlich zu sein, wird dabei kalt ignoriert.
Ein Eintopf voller Vorurteile
Mit solchen Pauschalisierungen wirft die CDU alle in einen Topf – egal, ob es um harmlose oder gefährliche Fälle geht. Diese Denkweise ist nicht nur unwissenschaftlich, sondern auch zutiefst diskriminierend. Die Stigmatisierung von psychischen Erkrankungen ist ohnehin ein gesellschaftliches Problem, das durch solche Vorschläge nur verstärkt wird. Wer sich in Therapie begibt, könnte künftig Angst haben, auf einer Art „Gefährderliste“ zu landen. Wer garantiert, dass diese Daten nicht missbraucht werden?
Privatsphäre adé: Die dunklen Folgen des CDU-Ansatzes
Was geschieht mit einem solchen Register, wenn es in die falschen Hände gerät? Im nächsten Wahlkampf könnten Daten aus diesem System als politisches Druckmittel genutzt werden. Denkbar ist auch, dass Arbeitgeber oder Versicherungen Zugriff fordern. Menschen könnten stigmatisiert und ausgegrenzt werden – basierend auf sensiblen Gesundheitsinformationen, die sie niemals preisgeben wollten.
Solche Szenarien sind nicht bloß dystopische Fantasien, sondern reale Gefahren, wenn Datenschutz und Privatsphäre leichtfertig geopfert werden. Die CDU spielt hier ein brandgefährliches Spiel zwischen Populismus und Überwachung. Der Versuch, sich als Partei der inneren Sicherheit zu profilieren, wird auf dem Rücken von Menschen mit psychischen Erkrankungen ausgetragen – einer ohnehin oft marginalisierten und verletzlichen Gruppe.
Ein Angriff auf die Demokratie
Noch alarmierender ist die Tatsache, dass die CDU mit solchen Vorschlägen die Grundpfeiler unserer Demokratie untergräbt. Die Unschuldsvermutung wird ausgehebelt, und eine pauschale Verdächtigung breitet sich aus. Solche Maßnahmen öffnen die Tür zu einer Überwachungsstruktur, die eines autoritären Staates würdig wäre.
Fazit: Populismus statt echter Lösungen
Was Deutschland braucht, sind mehr Therapieplätze, bessere Präventionsarbeit und eine echte gesellschaftliche Auseinandersetzung mit psychischen Erkrankungen – nicht willkürliche Register, die Menschen stigmatisieren und ihre Rechte beschneiden. Die CDU hätte die Chance, die Lebensrealität von Betroffenen zu verbessern. Stattdessen wählt sie den einfachen, populistischen Weg, der unsere Gesellschaft weiter spaltet.
Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sollten sich fragen: Wollen wir wirklich eine Partei unterstützen, die sensible Daten sammelt, sie womöglich missbraucht und gleichzeitig die Grundwerte unserer Demokratie untergräbt? Die CDU sollte sich hüten – die Rechnung für dieses gefährliche Spiel könnte spätestens bei der nächsten Wahl präsentiert werden.
Gefangen im Netz der Verdachtskultur: Wie Überwachungsakten unschuldige Menschen kriminalisieren
Es beginnt mit einer ganz normalen Lebenskrise: Ein Redakteur, geplagt von einer schwierigen Scheidung, sucht Hilfe bei Psychiatern und Therapeuten. Wie es in solchen Fällen üblich ist, bekommt er von verschiedenen Fachleuten unterschiedliche Diagnosen – mal ist es eine depressive Episode, mal Anzeichen von Angststörungen, mal Persönlichkeitsmerkmale, die in einer belastenden Situation verstärkt auftreten. Doch was für den Redakteur eine Suche nach Hilfe ist, wird für ihn bald zum Albtraum.
Diagnosen als Eintrittskarte in die Überwachungsakte
Die Diagnosen des Redakteurs fallen unglücklicherweise in ein Schema, das in einer von der CDU vorgeschlagenen Überwachungsakte erfasst wird. Ziel dieser Akten ist es, potenziell gefährliche Persönlichkeiten frühzeitig zu erkennen – doch in der Praxis reichen vage und unvollständige Informationen, um dort zu landen. Plötzlich wird der Redakteur zum Objekt staatlicher Beobachtung, ohne dass er etwas Verbotenes getan hat.
Der Anfang vom Albtraum
Die Polizei wird aufmerksam. Um sicherzugehen, dass von ihm keine Gefahr ausgeht, beginnt sie mit einer umfassenden Überwachung. Sein Internetverlauf wird ausgelesen, seine Kommunikation überwacht, und sogar die Kameras in seinem Haus werden genutzt, um sein Verhalten zu analysieren. Obwohl kein direkter Verdacht besteht, bleibt er unter Beobachtung. Die Begründung: Man könne nicht ausschließen, dass er irgendwann gefährlich wird.
Eines Abends verschärft sich die Situation dramatisch. Der Redakteur begegnet zufällig auf der Straße einer Person, die tatsächlich in einer Kriminalakte als gefährlich gilt. Beide GPS-Signale kreuzen sich, und die Polizei wertet dies als möglichen Kontakt. Gleichzeitig entdeckt sie, dass der Redakteur vor kurzem auf einer Internetseite war, die judenfeindliche Inhalte verbreitet. Was die Ermittler nicht wissen – oder nicht verstehen wollen: Der Redakteur hat die Seite besucht, um für einen kritischen Gegenartikel zu recherchieren. Doch in den Augen der Polizei verdichtet sich der Verdacht.
Verhaftung und öffentliche Demütigung
In der Überzeugung, einen gefährlichen Kontakt aufzudecken, rückt ein Einsatzwagen aus. Der Redakteur wird vor seinem Haus festgenommen und verhört. Man wirft ihm vor, sich mit einer kriminellen Person getroffen und möglicherweise gefährliche Absichten verfolgt zu haben. Der Redakteur, völlig ahnungslos, versucht zu erklären, dass er den Menschen, dem er begegnet ist, nicht kennt und die Internetseite nur aus beruflichem Interesse besucht hat. Doch die Situation ist längst außer Kontrolle geraten.
Selbst nachdem die Polizei nichts Belastendes findet, bleibt der Redakteur in der Überwachungsakte. Denn das System funktioniert so: Einmal verdächtig, immer verdächtig. Die Behörden argumentieren, dass Vorsicht besser sei als Nachsicht – auch wenn keinerlei Beweise für eine Gefährdung vorliegen.
Ein System voller Fehler
Dieser Fall zeigt, wie schnell Menschen in ein Netz aus Verdachtsmomenten geraten können – und wie schwer es ist, dort wieder herauszukommen. Das Problem liegt in der Funktionsweise solcher Überwachungssysteme:
1. Unklare Kriterien: Diagnosen oder Verhaltensweisen, die als „auffällig“ gelten, reichen oft aus, um eine Person zu erfassen. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass solche Diagnosen subjektiv oder situativ sein können.
2. Automatisierte Verknüpfungen: Algorithmen werten Daten aus, wie den GPS-Verlauf, Suchanfragen oder Kontakte. Doch diese Daten sind oft missverständlich. Eine zufällige Begegnung oder ein Rechercheprojekt kann schnell als Verdachtsmoment interpretiert werden.
3. Keine Möglichkeit zur Entlastung: Einmal in der Akte, bleibt eine Person dort – selbst wenn sich alle Vorwürfe als unbegründet erweisen. Die Überwachung wird fortgesetzt, nach dem Motto: „Man weiß ja nie.“
4. Stigmatisierung und Rufschädigung: Für die Betroffenen ist die Überwachung nicht nur eine Belastung, sondern eine tiefgreifende Verletzung ihrer Rechte und ihrer Würde. Gleichzeitig kann schon der bloße Verdacht den Ruf zerstören, selbst wenn sich später nichts beweisen lässt.
Ein gefährliches Instrument der Kontrolle
Dieser Fall des Redakteurs ist kein Einzelfall, sondern ein Beispiel dafür, wie gefährlich solche Überwachungssysteme sind. Sie basieren auf der Illusion, potenzielle Gefährder frühzeitig erkennen und neutralisieren zu können. In Wahrheit jedoch kriminalisieren sie unschuldige Menschen und schaffen eine Kultur des Generalverdachts, in der niemand mehr sicher sein kann, nicht überwacht oder falsch verdächtigt zu werden.
Fazit: Eine Gesellschaft auf Abwegen
Die Einführung eines solchen Systems ist ein direkter Angriff auf die Grundrechte und die Freiheit der Bürger. Es zeigt, wie schnell Menschen durch unvollständige oder missverstandene Informationen unter Verdacht geraten können – und wie schwer es ist, diese Vorwürfe zu entkräften.
Die Frage, die wir uns stellen müssen, lautet: Wollen wir in einer Gesellschaft leben, in der der Staat jeden von uns beobachten, überwachen und verdächtigen kann – nur weil ein Algorithmus oder eine zufällige Begegnung uns in eine falsche Kategorie steckt?
Das Beispiel des Redakteurs zeigt, wie schnell aus einem Hilfesuchenden ein Verdächtiger und aus einem Unschuldigen ein Stigmatisierter werden kann. Solche Systeme sind keine Werkzeuge für Sicherheit – sie sind Fallen, in die jeder von uns geraten kann. Und wenn das passiert, gibt es keinen Ausweg.
Das ist genau der kritische Punkt bei solchen Vorschlägen: Wer entscheidet, wer als "gefährlich" gilt? Die Definition und Identifikation solcher Personen birgt erhebliche Risiken, insbesondere für Grundrechte wie Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und die Unschuldsvermutung.
1. Subjektivität und Fehlinterpretationen: Es gibt keine objektive Methode, um eindeutig festzustellen, ob jemand gefährlich ist oder nicht. Solche Bewertungen basieren oft auf subjektiven Einschätzungen, die fehlerhaft sein können.
2. Diskriminierung und Stigmatisierung: Psychische Erkrankungen sind weit verbreitet und viele Betroffene stellen keine Gefahr für andere dar. Ein Register könnte die Stigmatisierung solcher Menschen verstärken und sie unberechtigterweise in den Fokus rücken.
3. Missbrauchspotenzial: Wenn einmal ein Register existiert, besteht die Gefahr, dass es missbraucht wird – z. B. durch Behörden, Arbeitgeber oder Versicherungen. Es könnte zu einem "Überwachungsstaat" führen.
4. Präventionsparadox: Viele, die als potenziell gefährlich eingestuft werden, könnten nie eine Straftat begehen, während tatsächliche Gefährder oft nicht rechtzeitig erkannt werden.
Kritiker fordern daher einen stärkeren Fokus auf Präventionsarbeit, Therapieangebote und soziale Unterstützung anstelle von Registrierungen, die leicht zu Generalverdächtigungen führen könnten. Was denkst du über diesen Ansatz?
Eine psychologische oder psychiatrische Diagnose ist keine endgültige Wahrheit, sondern immer nur eine Momentaufnahme. Wenn jemand beispielsweise einen Psychiater aufsucht, basiert die Diagnose oft auf einem einmaligen Gespräch oder einer kurzen Beobachtung. Der Arzt oder Therapeut sieht dabei nur einen kleinen Ausschnitt des Verhaltens und der inneren Welt der Person. Diese Einschätzung kann zwar Hinweise liefern, ist jedoch keineswegs abschließend oder unumstößlich.
Tatsächlich erfordert eine fundierte Diagnose, dass die Person über einen längeren Zeitraum beobachtet wird – idealerweise in einem therapeutischen Prozess. Erst durch wiederholte Sitzungen und das Verständnis für den Kontext, die Lebensumstände und die Entwicklung der Symptome kann eine differenzierte und zutreffende Diagnose gestellt werden. Alles andere ist bestenfalls eine Hypothese oder ein erster Ansatzpunkt.
Carsten Linnemann von der CDU scheint diese wichtige Grundlage psychologischer Diagnostik nicht zu verstehen. Seine Haltung suggeriert, dass Diagnosen starre und unveränderliche Kategorien sind, in die Menschen eingeordnet werden können. Das ist jedoch nicht nur falsch, sondern gefährlich. Solche „Scheindiagnosen“ könnten in seinem vorgeschlagenen Register leicht zu einem Werkzeug der Stigmatisierung und Diskriminierung werden – ohne die Dynamik und Individualität menschlicher Psyche zu berücksichtigen.
Menschen verändern sich, Symptome verändern sich, und oft sind Diagnosen nur der Ausgangspunkt für eine längere Auseinandersetzung mit dem, was wirklich hinter den Schwierigkeiten einer Person steckt. Linnemanns Ansatz ignoriert diese komplexe Realität vollständig und reduziert Menschen auf vermeintlich objektive Etiketten, die weder vollständig noch dauerhaft zutreffend sind. Dieses Denken schadet nicht nur Betroffenen, sondern zeigt auch ein grundlegendes Missverständnis der menschlichen Psyche und der Arbeit von Fachleuten in diesem Bereich.
Zwischen Ethik und Systemzwang: Wie Therapeuten und Psychiater durch politische Eingriffe in ein Dilemma geraten
Stell dir vor, du bist Therapeut oder Psychiater. Dein Beruf basiert auf Vertrauen, Empathie und der tiefen Überzeugung, deinen Patienten zu helfen. Doch plötzlich steht eine politische Maßnahme im Raum, die deine Arbeit fundamental verändert: Diagnosen, die du stellst, könnten dazu führen, dass deine Patienten in ein Register aufgenommen werden – ein Register, das sie potenziell stigmatisiert und unter Generalverdacht stellt.
Die CDU diskutiert, gefährliche Persönlichkeiten durch ein Register zu erfassen, das auf psychiatrischen Diagnosen basieren könnte. Für dich als Therapeut oder Psychiater bedeutet das eine enorme Belastung. Deine fachliche Aufgabe, nämlich eine korrekte Diagnose zu stellen, wird durch politische Eingriffe in einen moralischen Drahtseilakt verwandelt.
Das Dilemma der Diagnose
Eine Diagnose zu stellen ist ohnehin ein komplexer Prozess. Sie basiert oft auf begrenzten Informationen, die aus Gesprächen und kurzen Momentaufnahmen stammen. Doch was, wenn du weißt, dass deine Diagnose plötzlich nicht nur therapeutische Konsequenzen hat, sondern deinem Patienten möglicherweise schadet? Was, wenn durch eine Diagnose wie „Borderline-Störung“ oder „paranoide Persönlichkeitsstörung“ dein Patient in eine staatliche Kartei gerät, die ihn als potenzielle Gefahr für die Gesellschaft einstuft?
In einer solchen Situation wirst du gezwungen, deine eigentliche Aufgabe infrage zu stellen. Sollst du die Wahrheit schreiben, wissend, dass dein Patient dadurch in ein System gerät, das ihn stigmatisiert? Oder sollst du die Diagnose „entschärfen“, um ihn zu schützen – und dabei gegen deine fachliche Integrität verstoßen? In beiden Fällen wirst du deiner Rolle als Therapeut nicht gerecht: Entweder verrätst du die Wahrheit, oder du verrätst deinen Patienten.
Das Ende der Vertrauensbasis
Eine solche politische Maßnahme hätte massive Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis zwischen dir und deinen Patienten. Jeder, der zu dir kommt, müsste sich fragen, ob seine Offenheit gegen ihn verwendet werden könnte. Patienten würden zögern, dir ihre wahren Gedanken oder Verhaltensweisen anzuvertrauen, aus Angst, in einer Kartei zu landen. Dein Job, der darauf basiert, Menschen in ihrem tiefsten Inneren zu verstehen, würde immer mehr zu einer Farce.
Diese Entwicklung würde nicht nur die Qualität deiner Arbeit beeinträchtigen, sondern auch die psychische Gesundheit deiner Patienten gefährden. Menschen, die dringend Hilfe benötigen, könnten sich aus Angst vor Stigmatisierung komplett von Therapie und psychiatrischer Unterstützung abwenden.
Der Druck auf Therapeuten und Psychiater
Für dich bedeutet das auch, dass dein beruflicher Alltag von einem ständigen moralischen Konflikt durchzogen wäre. Du würdest nicht mehr nur für deine Patienten arbeiten, sondern unweigerlich auch für ein System, das sie kategorisiert und überwacht. Deine Diagnosen wären nicht mehr nur fachliche Einschätzungen, sondern könnten zu Instrumenten der Kontrolle und Diskriminierung werden.
Dieser Druck würde nicht nur deine Patienten, sondern auch dich selbst belasten. Du müsstest ständig abwägen, ob du deiner fachlichen Verantwortung oder deiner moralischen Verpflichtung nachkommst. Gleichzeitig würdest du wissen, dass jede Entscheidung – sei es die Wahrheit oder eine „angepasste“ Diagnose – das Potenzial hat, Schaden anzurichten.
Fazit: Eine Gefahr für die gesamte Psychotherapie
Die Idee, Diagnosen für politische Zwecke zu nutzen, ist ein Angriff auf die Grundprinzipien der Psychotherapie und Psychiatrie. Sie gefährdet das Vertrauen zwischen Therapeut und Patient, sie untergräbt die fachliche Integrität von Fachleuten und sie setzt Menschen einer Stigmatisierung aus, die ihre psychischen Probleme nur verschärft.
Therapeuten und Psychiater stehen in einer solchen Situation zwischen den Fronten – gefangen zwischen ihrer Verantwortung gegenüber ihren Patienten und einem System, das ihre Arbeit für populistische Zwecke instrumentalisiert. Diese Entwicklung wäre nicht nur für die Betroffenen fatal, sondern würde das gesamte Gesundheitswesen beschädigen. Es ist ein weiteres Beispiel dafür, wie politische Maßnahmen, die vermeintlich Sicherheit schaffen sollen, am Ende nur neue Probleme erzeugen.
Das gefährliche Spiel mit der Sicherheit: Wie ein Überwachungsinstrument zur Massenkontrolle werden könnte
Die CDU hat mit ihrem Vorschlag, ein Register für potenziell gefährliche Personen einzuführen, eine heftige Debatte ausgelöst. Was auf den ersten Blick wie eine Maßnahme zur Terrorabwehr und zum Schutz der Gesellschaft wirkt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als hochriskantes Instrument mit gewaltigem Missbrauchspotenzial. Besonders problematisch ist die Verbindung von psychischen Diagnosen mit der Vorstellung, dass daraus Gefährdungspotenziale abgeleitet werden können. Dieses System könnte nicht nur massiv in die Privatsphäre der Bürger eingreifen, sondern sich schnell zu einem Werkzeug der Massenüberwachung entwickeln – mit gravierenden Konsequenzen für Betroffene und die Gesellschaft insgesamt.
Von der Diagnose zur Stigmatisierung
Ein zentraler Kritikpunkt an der Idee eines solchen Registers ist der Umgang mit psychischen Diagnosen. Diese sind keine absoluten Urteile, sondern Momentaufnahmen. Ein Psychiater oder Therapeut kann oft nur eine erste Einschätzung basierend auf kurzen Gesprächen oder begrenzten Beobachtungen treffen. Eine fundierte und belastbare Diagnose erfordert jedoch eine längere therapeutische Begleitung, um die Vielschichtigkeit der Persönlichkeit und die Lebensumstände eines Menschen zu verstehen.
Doch in dem vorgeschlagenen Modell könnten Diagnosen plötzlich zu festen Kategorien werden, die über das Leben von Menschen entscheiden. Eine Person mit einer Borderline-Störung, Depression oder paranoiden Persönlichkeitszügen könnte ungewollt in ein Register aufgenommen werden, weil ihre Diagnose fälschlicherweise als Gefährdungspotenzial interpretiert wird. Das Resultat: Menschen mit psychischen Erkrankungen würden pauschal stigmatisiert, obwohl die Mehrheit von ihnen weder eine Gefahr für sich noch für andere darstellt.
Die Werkzeuge des Staates – und ihre Schattenseiten
Wenn jemand in einem solchen Register landet, eröffnen sich dem Staat und den Sicherheitsbehörden weitreichende Möglichkeiten, tief in das Leben dieser Person einzugreifen. Zu den Maßnahmen, die bei einem Verdachtsfall ergriffen werden könnten, gehören:
1. Überwachung der Kommunikation: Telefonate, Nachrichten und E-Mails könnten ohne das Wissen der Person überwacht werden.
2. Onlinedurchsuchungen: Mithilfe von Staatstrojanern könnten private Geräte ausgelesen werden, einschließlich persönlicher Fotos, Dokumente und Nachrichten.
3. Observation: Verdächtige könnten physisch überwacht oder per GPS geortet werden.
4. Präventive Inhaftierung: In einigen Bundesländern können Personen präventiv festgesetzt werden, wenn der Verdacht besteht, dass sie eine Gefahr darstellen – ohne dass eine Straftat begangen wurde.
Doch was passiert, wenn die Behörden falsch liegen? Für die betroffene Person hat dies oft verheerende Folgen. Sie wird ihrer Privatsphäre beraubt, ihr Ruf ist unwiederbringlich geschädigt, und die psychische Belastung durch eine unbegründete Überwachung kann enorm sein. Hinzu kommt, dass solche Maßnahmen oft im Verborgenen bleiben – Betroffene erfahren selten, dass sie überwacht wurden, und können sich dementsprechend auch nicht wehren.
Ein Instrument zur Massenüberwachung?
Die eigentliche Gefahr liegt jedoch in der potenziellen Ausweitung solcher Systeme. Was als Maßnahme gegen wenige, klar definierte „Gefährder“ gedacht ist, könnte schnell zu einem Werkzeug der flächendeckenden Kontrolle werden:
Unklare Definitionen: Wer entscheidet, wer gefährlich ist? Ohne klare Kriterien könnten ganze Bevölkerungsgruppen – beispielsweise Menschen mit bestimmten Diagnosen oder politisch unangenehme Personen – ins Visier geraten.
Automatisierte Verdächtigung: Algorithmen könnten genutzt werden, um aus Diagnosen oder Kommunikationsverhalten „Gefährder“ zu identifizieren. Diese Technologien sind jedoch fehleranfällig und diskriminierend.
Normalisierung der Überwachung: Je länger solche Maßnahmen bestehen, desto mehr gewöhnt sich die Gesellschaft daran. Die Hemmschwelle, solche Systeme auf immer größere Gruppen anzuwenden, sinkt rapide.
Die Illusion der Sicherheit
Befürworter solcher Systeme argumentieren, dass sie der Sicherheit dienen. Doch die Realität zeigt, dass Überwachung und Datensammlungen selten das leisten, was sie versprechen. Die meisten Attentäter der letzten Jahre waren den Behörden bereits bekannt – sie wurden jedoch nicht rechtzeitig gestoppt, obwohl alle Instrumente zur Verfügung standen.
Statt die Sicherheit zu erhöhen, schafft ein solches Register ein Klima des Misstrauens. Menschen könnten sich aus Angst vor Überwachung nicht mehr trauen, Hilfe bei psychischen Problemen zu suchen. Gleichzeitig wird die Gefahr eines Überwachungsstaates real, in dem sensible Daten gesammelt, missbraucht oder in falsche Hände geraten können.
Fazit: Ein Spiel mit dem Feuer
Der Vorschlag der CDU ist nicht nur unausgereift, sondern gefährlich. Er stellt eine massive Bedrohung für die Privatsphäre, die Menschenrechte und das Vertrauen in das Gesundheitssystem dar. Was als Maßnahme zur Terrorabwehr verkauft wird, ist in Wirklichkeit ein Einfallstor für Massenüberwachung und Stigmatisierung.
Die Gesellschaft sollte sich fragen: Wollen wir wirklich in einem Land leben, in dem Diagnosen zu Kategorien werden, die unser Leben bestimmen? In dem der Staat uns jederzeit überwachen kann – nicht, weil wir etwas getan haben, sondern weil jemand glaubt, wir könnten es tun?
Die Antwort darauf sollte klar sein: Sicherheit darf niemals auf Kosten der Freiheit und der Würde des Einzelnen erkauft werden.
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